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Diese Beschlußvorlage des Bezirksamt sollte
ursprünglich in der Bezirksverordnetenversammlung am 25. 06. 02 beschlossen
werden. Da der Antrag zu spät vorlag, kam es nicht dazu. Der Beschlußvorlage sind sechs verschiedene Lagepläne als Anlagen beigefügt, die wir in der hier ebenfalls darstellen. zu den Lageplänen Für die Diskussion im Stadtplanungsausschuss am 3. Juli 2002 hat die AG Gleisdreieck eine Liste mit Fragen und Forderungen vorgelegt. zur Frage-Liste
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Abschrift:Drucksachen Der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin II. Wahlperiode |
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Vorlage zur Kenntnisnahme
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Drs. Nr.: 228/II
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Betr.: Rahmenvertrag zum Gleisdreieck
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge zur Kenntnis nehmen: 1. Ausgangslage Der Rahmenvertrag ist als Verhandlungsergebnis zwischen Vivico, SenStadt und Bezirksamt weitgehend abgeschlossen. Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung des AH am 12.06.02 wurde der Sachstand Gleisdreieck den Abgeordneten vorgestellt. Der Rahmenvertrag zur zukünftigen städtebaulichen Neuordnung des Gleisdreiecks in seiner vorliegenden, ausgehandelten Fassung unterlag der strikten Vorgabe der Senats Verwaltung für Finanzen, alle im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung des Gleisdreiecks einhergehenden Lasten und Grundstückserwerbe kostenneutral (für das Land Berlin) zu regeln. Diese Vorgabe setzte dem Wunsch des Bezirksamtes und der Bevölkerung auf eine überwiegend parkorientierte Nachnutzung des Gleisdreiecks enge Grenzen. Im Ergebnis ist der Rahmenvertrag in seiner vorliegenden Fassung der Ausgleich privater und öffentlicher Interessen vor dem Hintergrund der Haushallsnotlage des Landes Berlin. Für die Vivico ist der gegenwärtige Verhandlungsstand weiter nicht mehr verhandelbar. Die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung ist aus Sicht des Eigentümers nicht mehr mit weiteren Leistungen im Sinne von verringerten Baufeldern Kostenübernahmen belastbar. 2. Regelungsumfang Im einzelnen enthält der Rahmenvertrag Regelungen
3. Flächenkulisse Das Gleisdreiecks-Gelände hat eine Größe von ca. 59 ha. Davon stehen ca. 47 ha für eine Entwicklung als Parkfläche oder Baufeld zur Verfügung. Die restlichen 12 ha sind Bestandsflächen (Deutsches Technik Museum, Bahnanlagen). Als Freiflächen stehen zukünftig zur Verfügung:
Solange die Potsdamer Stammbahn und die S 21 nicht realisiert werden, stehen somit 30,36 ha öffentliche Freifläche zur Verfügung. Dies entspricht in etwa der jetzt im FNP dargestellten Größenordnung. Danach verbleiben als dauerhaft nutzbare und zugängliche Flächen 25,96 ha, davon 10,55 ha zwischen Flottwell-/Dennewitzstraße und den Gleistrassen (Westseite) und 15,41 ha zwischen den Gleistrassen und der Möckemstraße (Ostseite). Die in den Gleisinseln gelegenen Ausgleichsflächen können nach dem Bau der Gleisanlagen nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden. Als Baufelder sind vorgesehen:
Zur Erweiterung des Deutschen Technik Museums (DTM) hat die Deutsche Bahn AG (DB AG) in Aussicht gestellt, die Fläche des Baufeldes Schwechtenpark von der Vivico übernehmen zu wollen und diese durch Ersatzflächen schadlos zu stellen und Berlin von weiteren Leistungen für diese Standortsicherung freizustellen. Damit würde die Erweiterung des DTM flächenmäßig gesichert werden. Für diesen Fall sieht der Rahmenvertrag eine Anpassungsmöglichkeit vor, die die weitere Entwicklung des Deutschen Technik Museums im Rahmen eines plublic-private-partnership-(ppp) Projektes ermöglicht. Die o.g. Entwicklungsziele für die übrigen Baufelder blieben davon unberührt. Die beigefügten Anlagen visualisieren die verhandelte Flächenkulisse. 4. Planung und Realisierung der Baufelder Die Abgrenzung für die Parkflächen und die Baufelder wurden in den Verhandlungen so weit konkretisiert, dass auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages der Gesamtbebauungsplan VI -140 weitergeführt und Teilbebauungspläne bzw. städtebauliche Verträge für einzelne Bereiche entwickelt werden können. Die Vivico wird auf der Grundlage dieses Vertrages städtebauliche Qualifizierungsverfahren durchführen, die Vorbereitung und Durchführung der verbindlichen Bauleitplanung übernehmen und die Entwicklung der Baugebiete durchführen. Die Vivico wird hierfür die Kosten tragen und die Finanzierung der Erschließungsanlagen, des naturschutzrechtlichen Ausgleichs sowie folgender Wohnfolgeeinrichtungen übernehmen: Kindertagesstättenplätze, Grundschulplätze, einschließlich der dafür notwendigen Sportflächen und öffentliche Kinderspielplätze. 5. Weitere Entwicklung Nach Unterzeichnung des Rahmenvertrages soll der Bebauungsplan VI - 140 bis zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiter geführt werden. Gleichzeitig kann mit den Vorbereitungen zur Durchführung eines landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbes für den Park auf dem Gleisdreieck begonnen werden. Mit Abschluss des o.g. Verfahrensschrittes durch den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg voraussichtlich im Jahre 2003 geht das Eigentum an den östlichen Parkflächen (ca. 9,55 ha) über an das Land Berlin. Weitere 1,0 ha zusätzliche Parkfläche kann Berlin bis 31.12.2005 erwerben. Ab dem Zeitpunkt des Besitzüberganges können auch Maßnahmen zur Realisierung des Parks eingeleitet werden. Die Übertragung der westlichen Parkfläche und der öffentlichen
Freifläche (ca. 10,55 ha) erfolgt, sobald der Abwägungsbeschluss
zum Ergebnis der förmlichen Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan
für das Baufeld Flottwellpromenade erfolgt ist, spätestens jedoch
zum 31.12.2007. Die Vivico wird für alle Baufelder städtebauliche Qualifizierungsverfahren durchführen und die Baufelder je nach immobilienwirtschaftlicher Situation entwickeln. Nach gegenwärtiger Auffassung sind die Baufelder Urbane Mitte und Flottwellpromenade die chancenreichsten, wobei im Bereich der Flottwellstraße voraussichtlich noch bis 2006 Einrichtungen der Baulogistik die Entwicklung beeinträchtigen. 6. Nach Kenntnisnahme dieser Vorlage durch die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg wird das Bezirksamt den Rahmenvertrag unterschreiben. Berlin, den 25.06.02
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| Reinauer | Schulz |
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Bezirksbürgermeister/in |
Bezirkstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen |
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Folgende Anlagen liegen dem Papier bei. Die Angaben auf den Plänen, z. B. Bezeichnung von einzelnen Flächen mit Buchstaben ist nur teilweise nachvollziehbar. Grund: die Angaben verweisen auf Texte im Rahmenvertrag selbst, der uns nicht vorliegt. |
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| Lageplan | |
| Gebietsabgrenzung, Stand: 18. Juni 02, Anlage 2 | |
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Abgrenzung der Nutzungsgebiete, Stand: 18. Juni 02. Anlage 4 |
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| Abgestimmtes Nutzungskonzept vom April 2002, Stand 18. Juni 02, Anlage 5 | |
| Eigentumsgrenzen, Stand: 18. Juni 02, Anlage 7 | |
| Vorschlag
von Flächen zum Erwerb für die gemeinsame Entwicklung, Stand: 18. Juni 02, Anlage Z3 |
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