Diese Beschlußvorlage des Bezirksamt sollte ursprünglich in der Bezirksverordnetenversammlung am 25. 06. 02 beschlossen werden. Da der Antrag zu spät vorlag, kam es nicht dazu.
Im Ausschuss für Stadtplanung am 3. Juli 2002 wurde die Beschlussvorlage diskutiert, aber nicht entschieden.
Auf einer gemeinsamen Sitzung von Umwelt- und Stadtplanungsausschuss am 28. August im August 2002 sollte das Thema erneut dikutiert und eventuell beschlossen werden. Auf dieser August-Sitzung hieß es,"das Konzept solle erst der bevölkerung nahgebracht werde", bevor darüber abgestimmt wird. Nach der öffentlichen Veranstaltung am 11. September 2002 wurde der Antrag schließlicjh am 19. 09. 02 vom Baustadtrat Franz Schulz offiziel zurückgezogen.
Siehe dazu auch den Text zum 19. 09. 02

Der Beschlußvorlage sind sechs verschiedene Lagepläne als Anlagen beigefügt, die wir in der hier ebenfalls darstellen. zu den Lageplänen

Für die Diskussion im Stadtplanungsausschuss am 3. Juli 2002 hat die AG Gleisdreieck eine Liste mit Fragen und Forderungen vorgelegt. zur Frage-Liste

 

Abschrift:


Drucksachen
Der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
II. Wahlperiode

Vorlage zur Kenntnisnahme
der Abt. Stadtentwicklung und Bauen

 

Drs. Nr.: 228/II

Betr.: Rahmenvertrag zum Gleisdreieck

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge zur Kenntnis nehmen:

1. Ausgangslage

Der Rahmenvertrag ist als Verhandlungsergebnis zwischen Vivico, SenStadt und Bezirksamt weitgehend abgeschlossen. Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung des AH am 12.06.02 wurde der Sachstand Gleisdreieck den Abgeordneten vorgestellt.

Der Rahmenvertrag zur zukünftigen städtebaulichen Neuordnung des Gleisdreiecks in seiner vorliegenden, ausgehandelten Fassung unterlag der strikten Vorgabe der Senats Verwaltung für Finanzen, alle im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung des Gleisdreiecks einhergehenden Lasten und Grundstückserwerbe kostenneutral (für das Land Berlin) zu regeln.

Diese Vorgabe setzte dem Wunsch des Bezirksamtes und der Bevölkerung auf eine überwiegend parkorientierte Nachnutzung des Gleisdreiecks enge Grenzen. Im Ergebnis ist der Rahmenvertrag in seiner vorliegenden Fassung der Ausgleich privater und öffentlicher Interessen vor dem Hintergrund der Haushallsnotlage des Landes Berlin.

Für die Vivico ist der gegenwärtige Verhandlungsstand weiter nicht mehr verhandelbar. Die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung ist aus Sicht des Eigentümers nicht mehr mit weiteren Leistungen im Sinne von verringerten Baufeldern Kostenübernahmen belastbar.

2. Regelungsumfang

Im einzelnen enthält der Rahmenvertrag Regelungen

  • zum Nutzungskonzept und zur Flächenabgrenzung (Lage und Größe der einzelnen Parkflächen und Baufelder mit Art und Maß der beabsichtigten Nutzungen),
  • zur Entwidmung der planfestgestellten Bahnflächen, zur Bodenordnung, zur Planung, Realisierung und Erschließung der Baufelder,
  • zum naturschutzrechtlichen Ausgleich, zu den Kosten für die Wohnfolgeeinrichtungen, - zu den Altlasten und Bodenverunreinigungen,
  • zu allgemeinen Pflichten der Vertragspartner und zur Sicherung des Rahmenvertrages.

3. Flächenkulisse

Das Gleisdreiecks-Gelände hat eine Größe von ca. 59 ha. Davon stehen ca. 47 ha für eine Entwicklung als Parkfläche oder Baufeld zur Verfügung. Die restlichen 12 ha sind Bestandsflächen (Deutsches Technik Museum, Bahnanlagen).

Als Freiflächen stehen zukünftig zur Verfügung:

  • 16 ha öffentliche Parkfläche,
  • 1 ,66 ha potentielle Ausgleichsfläche sowie wohnungsnahe Grünflächen, die mit der öffentlichen Parkfläche verbunden werden soll,
  • 1 ha Ausgleichsfläche als zusätzliche Parkfläche für Eingriffe Dritter außerhalb des Vertragsgebietes (Option im Rahmenvertrag),
  • 4,1 ha öffentliche Freifläche, die für Parkerweiterungen und/oder Gemeinbedarfszwecke (Sport) vorgesehen sind,
  • 3,2 ha bereits landeseigene Fläche, das sogenannte "Wäldchen" südlich des Deutschen Technik Museums und
  • 4,4 ha Ausgleichsflächen, Gleisinseln zwischen Freihalteflächen der Potsdamer Stammbahn und der Nord-Süd-Trasse der Bahn.

Solange die Potsdamer Stammbahn und die S 21 nicht realisiert werden, stehen somit 30,36 ha öffentliche Freifläche zur Verfügung. Dies entspricht in etwa der jetzt im FNP dargestellten Größenordnung.

Danach verbleiben als dauerhaft nutzbare und zugängliche Flächen 25,96 ha, davon 10,55 ha zwischen Flottwell-/Dennewitzstraße und den Gleistrassen (Westseite) und 15,41 ha zwischen den Gleistrassen und der Möckemstraße (Ostseite). Die in den Gleisinseln gelegenen Ausgleichsflächen können nach dem Bau der Gleisanlagen nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden.

Als Baufelder sind vorgesehen:

  • Flottwellpromenade, 2,8 ha, MK-/MI-Gebiet, GFZ 3,5.
  • Urbane Mitte, 4,6 ha, MK-Gebiet, GFZ 3,5,
  • Schwechtenpark, 3,8 ha, MK-/MI-Gebiet, GFZ 1,5,
  • Möckemkiez, 3,0 ha, Mi-Gebiet, GFZ 2,5 und
  • Yorckdreieck, 3,0 ha, MK-Gebiet, GFZ 4,0.

Zur Erweiterung des Deutschen Technik Museums (DTM) hat die Deutsche Bahn AG (DB AG) in Aussicht gestellt, die Fläche des Baufeldes Schwechtenpark von der Vivico übernehmen zu wollen und diese durch Ersatzflächen schadlos zu stellen und Berlin von weiteren Leistungen für diese Standortsicherung freizustellen. Damit würde die Erweiterung des DTM flächenmäßig gesichert werden.

Für diesen Fall sieht der Rahmenvertrag eine Anpassungsmöglichkeit vor, die die weitere Entwicklung des Deutschen Technik Museums im Rahmen eines plublic-private-partnership-(ppp) Projektes ermöglicht. Die o.g. Entwicklungsziele für die übrigen Baufelder blieben davon unberührt. Die beigefügten Anlagen visualisieren die verhandelte Flächenkulisse.

4. Planung und Realisierung der Baufelder

Die Abgrenzung für die Parkflächen und die Baufelder wurden in den Verhandlungen so weit konkretisiert, dass auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages der Gesamtbebauungsplan VI -140 weitergeführt und Teilbebauungspläne bzw. städtebauliche Verträge für einzelne Bereiche entwickelt werden können.

Die Vivico wird auf der Grundlage dieses Vertrages städtebauliche Qualifizierungsverfahren durchführen, die Vorbereitung und Durchführung der verbindlichen Bauleitplanung übernehmen und die Entwicklung der Baugebiete durchführen. Die Vivico wird hierfür die Kosten tragen und die Finanzierung der Erschließungsanlagen, des naturschutzrechtlichen Ausgleichs sowie folgender Wohnfolgeeinrichtungen übernehmen: Kindertagesstättenplätze, Grundschulplätze, einschließlich der dafür notwendigen Sportflächen und öffentliche Kinderspielplätze.

5. Weitere Entwicklung

Nach Unterzeichnung des Rahmenvertrages soll der Bebauungsplan VI - 140 bis zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiter geführt werden. Gleichzeitig kann mit den Vorbereitungen zur Durchführung eines landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbes für den Park auf dem Gleisdreieck begonnen werden.

Mit Abschluss des o.g. Verfahrensschrittes durch den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg voraussichtlich im Jahre 2003 geht das Eigentum an den östlichen Parkflächen (ca. 9,55 ha) über an das Land Berlin. Weitere 1,0 ha zusätzliche Parkfläche kann Berlin bis 31.12.2005 erwerben. Ab dem Zeitpunkt des Besitzüberganges können auch Maßnahmen zur Realisierung des Parks eingeleitet werden.

Die Übertragung der westlichen Parkfläche und der öffentlichen Freifläche (ca. 10,55 ha) erfolgt, sobald der Abwägungsbeschluss zum Ergebnis der förmlichen Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan für das Baufeld Flottwellpromenade erfolgt ist, spätestens jedoch zum 31.12.2007.
Die Übertragung der Ausgleichsflächen (4,4 ha Gleisinseln und Vorhaltefläche), der potentiellen Ausgleichsflächen/wohnungsnahes Grün (1,0 ha) erfolgt gemäß der noch abzuschließenden städtebaulichen Verträge.

Die Vivico wird für alle Baufelder städtebauliche Qualifizierungsverfahren durchführen und die Baufelder je nach immobilienwirtschaftlicher Situation entwickeln. Nach gegenwärtiger Auffassung sind die Baufelder Urbane Mitte und Flottwellpromenade die chancenreichsten, wobei im Bereich der Flottwellstraße voraussichtlich noch bis 2006 Einrichtungen der Baulogistik die Entwicklung beeinträchtigen.

6. Nach Kenntnisnahme dieser Vorlage durch die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg wird das Bezirksamt den Rahmenvertrag unterschreiben.

Berlin, den 25.06.02

 

Reinauer Schulz
   

Bezirksbürgermeister/in

Bezirkstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen

Folgende Anlagen liegen dem Papier bei. Die Angaben auf den Plänen, z. B. Bezeichnung von einzelnen Flächen mit Buchstaben ist nur teilweise nachvollziehbar. Grund: die Angaben verweisen auf Texte im Rahmenvertrag selbst, der uns nicht vorliegt.

Lageplan
Gebietsabgrenzung, Stand: 18. Juni 02, Anlage 2

Abgrenzung der Nutzungsgebiete, Stand: 18. Juni 02. Anlage 4

Abgestimmtes Nutzungskonzept vom April 2002, Stand 18. Juni 02, Anlage 5
Eigentumsgrenzen, Stand: 18. Juni 02, Anlage 7
Vorschlag von Flächen zum Erwerb für die gemeinsame Entwicklung,
Stand: 18. Juni 02, Anlage Z3
 

Forderungen und Fragen der AG Gleisdreieck
zur Sitzung des Stadtplanungsausschuß 3. Juli 02

 
  1. Veröffentlichungen der Regelungen des Rahmenvertrages vor Unterzeichnung.
  2. Da es bereits Beispiele für 'Verkauf von Sportflächen an die betreibenden Vereine gibt. Wie ist hier sichergestellt, daß dieses nicht auch hier passiert?
  3. Sind die 3,2 ha Wäldchen öffentlich zugänglich ?
  4. Wie ist die Formulierung "in etwa" gemeint? 30,36 ha. öffentliche Freifläche, dies entspricht in etwa der jetzt \m FNP dargestellten Größenordnung ?
  5. Ist es richtig, dass nach Herstellung der Potsdamer Stammbahn und der S1 von der Flächenbilanz für öffentlich zugängliche Flächen von 25,96 ha. weitere 4,4 ha der Ausgieichsflächen Gleisinseln abzuziehen waren. Somit 21, 56 ha letztendlich zugänglich sind ?
  6. Gibt es zu den Flächenkulissen entsprechend der jeweils ausgewiesenen GFZ einen Höhen entwicklungplan?
  7. In wieweit wird der B-Plan verändert , Was ist mit weitergeführt gemeint ?
  8. Welche Vorgaben hat die Vivico für den zeitlichen Entwicklungshorizont ? Liegt dieser im Gutdünken des Entwicklers ? Was ist mit immobilienwirtschaftliche Situation gemeint?? Wieweit ist ein Bauzwang vereinbart um einer Spekulation vorzubeugen ?
  9. Wie ist sichergestellt, dass aus der vorgesehenen Wohnnutzung nicht doch, bei MK bzw. Ml Gebieten, Dienstleistung etc. wird und damit die Wohnfolgeeinrichtungen gar nicht erstellt werden müssen ?
  10. Wieso, ist die Übertragung der westlichen Parkfläche und der öffentlichen Freifläche abhängig von der förmlichen Bürgerbeteiligung für den B- Plan zu dem Baufeld Flottwellpromenade ?
  11. Was tritt ein wenn die Bürgerbeteiligung zuungunsten der Vivico ausfällt ?
  12. Gelten die städtebaulichen Verträge als Vorbehalt für die Übertragung der Flächen ?
  13. Weiche Aufgaben hat die Baulogistik noch bis zum Jahr 2006 zu erfüllen ?
  14. Wie sieht das städtebauliche Leitbild für das gesamte Gleisdreieck und den Flaschenhals aus ?