Brief an den regierenden Bürgermeister Wowereit
Brief an Bundesbauminister Bodewig

Franziska Eichstädt-Bohlig
Bau- und wohnungspolitische Sprecherin
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Mitglied im Haushaltsausschuss

Regierender Bürgermeister von Berlin
Klaus Wowereit
Senatskanzlei

Berlin, den 10.09.02

Rechtsposition Berlins gegenüber der VIVICO beim Gleisdreieck und weiteren nicht betriebsnotwendigen Bahnflächen in Berlin

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister Wowereit,

die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck hat mich kürzlich über das Ergebnis eines Rechtsgutachtens informiert, das sie auf eigene Initiative durch Professor Schäfer, TU Berlin, erstellen ließ. Dieses Gutachten befasst sich mit der Rechtsposition der Kommune bei planfestgestellten, aber nicht betriebsnotwendigen Bahnflächen. Professor Schäfer kommt zu dem Schluss, dass eine Kommune selbst beim Eisenbahnbundesamt die Entwidmung von planfestgestelltem, aber nachweislich nicht mehr betriebsnotwendigem Bahngelände beantragen kann, wenn die Bahn dies absichtlich verzögert. Meines Erachtens ist die Argumentation von Professor Schäfer sehr schlüssig und eine Überprüfung dieser Rechtsposition von ganz zentraler Bedeutung vor Abschluss eines Vertrages zwischen Berlin und der VIVICO in Sachen Gleisdreieck ebenso wie für eine Reihe anderer wichtiger Bahnflächen in unserer Stadt.

Ich bitte Sie darum sehr eindringlich, vor Vertragsabschluß dieses Gutachten - auch in Abstimmung mit dem Bund - erst einmal zu bewerten. Ich werde meinerseits das BMVBW um eine rechtliche Bewertung bitten. Unabhängig davon werde ich mich in der kommenden Legislatur dafür einsetzen, dass zumindest eine Rechtsklarstellung im Sinne des Schäferschen Gutachtens im BauGB aufgenommen wird.

Ich will begründen, warum ich dieser Sache so große Bedeutung zumesse:

Grundsätzlich ist es wichtig, dass sich Berlin ebenso wie andere Kommunen in ihren
Planungsentscheidungen und in ihrer Planungshoheit nicht von den finanziellen Interessen der Bahn AG bzw. ihren Tochtergesellschaften unter Druck setzen lassen. Darum hätte es eine negative Vorbildwirkung, wenn Berlin beim Gleisdreieck einen Vertrag mit der VIVICO eingeht ohne vorher die eigene Rechtsposition maximal ausgeschöpft zu haben.

Für das Gleisdreieckgelände wurden 1998 in einem aufwändigen Flächennutzungsplanänderungsverfahren 11 ha neue Bauflächen festgelegt, der Hauptteil des Geländes aber sollte für Grün und Sport freigehalten werden. Nunmehr sieht der Vertragsentwurf zwischen Berlin und der Vivico 20 ha Bauflächen vor und diese mit hoch verdichteter Bauweise. Damit wird das gesamte Planungsverfahren und Berlins Planungshoheit ad absurdum geführt. Berlin wird letztlich von der VIVICO erpresst.

Die nunmehr geplante hohe und verdichtete Wohnbebauung im Gleisdreiecksgelände
ist wohnungswirtschaftlich für Berlin schädlich. Die Stadt hat bereits Überangebote an Geschosswohnungsbau. Diese Neubebauung führt zu weiterem Leerstand in der Innenstadt und entwertet die Wohnungsbestände anderer Hausbesitzer in Kreuzberg und Schöneberg.

Die Bebauung ist auch städtebaulich sehr schädlich. Wegen seiner besonders dichten Innenstadtbebauung hat gerade Berlin einen sehr hohen Freiflächenbedarf. Grünanlagen wie der Tiergarten oder der Görlitzer Park sind ständig übernutzt. Der Gefahr der Abwanderung von Familien ins Umland kann am besten begegnet werden durch großzügige Grün-, Erholungs- und Sportflächen. Das Gleisdreieck in der ursprünglichen Planung und weitere Bahnflächen bieten die einmalige historische Chance, Wohnwert und Lebensqualität in der Innenstadt deutlich zu verbessern.

Die Nutzung der nicht bahnnotwendigen Flächen als Freiflächen ergibt einen Grundstückspreis von ca 40€ pro qm. Ihre Umwidmung zont den Grundstückswert auf ca 1000€ /qm hoch. Diese Grundstücksaufwertung ist zwar aus der Interessenslage der Bahn AG verständlich, sie ist aber keineswegs im Interesse unserer Stadt, im Gegenteil, dies schadet Berlin.

Hier liegt eine der wenigen, aber sehr bedeutsamen positiven Handlungschancen, die Berlin aktuell hat. Gerade in diesen Zeiten der extremen Finanzknappheit ist es von besonderer Bedeutung, dass die Politik diesen Spielraum nutzt, zumal dies sehr preiswert zu haben ist. Es ist die Chance, dass Klaus Wowereit in die Geschichte eingeht als der Bürgermeister, der seiner Stadt großzügige neue Freiflächen geschenkt hat und damit ein Gegengewicht zu verteuerten Schwimmbädern, erhöhten Kita- und Klassenfrequenzen etc. geschaffen hat.

Ich bitte Sie sehr, machen Sie dieses Thema zur Chefsache!


Mit Freundlichen Grüßen

(Franziska Eichstädt - Bohlig)

Eine Kopie dieses Schreibens geht an Herrn Senator Strieder, an alle Bezirksbürgermeister /innen und Baustadträte, an die baupolitischen Sprecher/innen im Abgeordnetenhaus, an Professor Schäfer, TU Berlin und an die Aktionsgemeinsschaft Gleisdreieck.


Franziska Eichstädt-Bohlig
Bau- und wohnungspolitische Sprecherin
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Mitglied im Haushaltsausschuss

Rechtsposition der Kommunen bei der Entwidmung von planfestgestellten, aber nicht mehr betriebsnotwendigen Bahnflächen


Sehr geehrter Herr Minister Bodewig,


Anlass für mein Schreiben ist der Berliner Konflikt um die Planung für das Gleisdreiecksgelände als Musterbeispiel für den generellen Umgang mit planfestgestellten aber nicht mehr betriebsnotwendigen Bahnflächen.

In Berlin steht der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen dem Land und der VIVICO, der bahneigenen Verwertungsgesellschaft für ehemalige Bahnflächen an. Die VIVICO hat zur Bedingung des Vertrages gemacht, dass sehr viel mehr hochverdichtetes Wohnbauland auf den Bahnflächen ausgewiesen wird, als von Berlin eigentlich geplant. Um Berlin gefügig zu machen, hat die Bahn erklärt, dass sie beim EBA anderenfalls nicht die Entlassung der Flächen aus der Planfeststellung als Bahngelände beantragen würde.

Dieses Verfahren auf die vielen anderen nicht betriebsnotwendigen Bahnflächen übertragen hieße, dass unser Planungsrecht der Bahn die Legitimation gäbe, die kommunale Planungshoheit schlicht im Interesse der Immobilienverwertung der Bahn AG zu unterhöhlen.

Nun hat eine Bürgerinitiative, die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck, bei dem sehr renommierten Berliner Planungsrechtler Professor Schäfer ein Rechtsgutachten über die Rechte der Kommune in solchem Falle eingeholt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Kommune ihrerseits die Entwidmung der planfestgestellten Bahnflächen beim EBA beantragen kann, wenn die Bahn dies nicht tut, obwohl offensichtlich ist, dass es sich um nicht betriebsnotwendige Flächen handelt.

Es liegt auf der Hand, dass Rechtsklarheit in dieser Angelegenheit nicht nur für das konkret betroffene Vorhaben, sondern für alle Kommunen von höchster Bedeutung ist. Darum bitte ich Sie um baldmögliche rechtliche Bewertung des Gutachtens von Professor Schäfer.
Wenn diese Prüfung zu einem anderen Ergebnis führt als von Professor Schäfer dargelegt, halte ich eine zügige Änderung oder Klarstellung im BauGB für dringend erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen

(Franziska Eichstädt - Bohlig)


Anlage: Rechtsgutachten Professor Schäfer


Verteiler: Professor Schäfer TU Berlin
Professor Krautzberger, BMVBW
Senator Strieder, Berlin
Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck

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