Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck
Bürgerinitiative Westtangente e.V., AnwohnerInneninitiative Flaschenhals, IG Gleisdreieck, Kreuzberger Horn e.V.,
Stadtteilverein Tiergarten-Süd e.V.,Bürgerinitiative B 101, BUND LV-Berlin e.V., Grüne Radler Berlin
www.berlin-gleisdreieck.de
Kontakt: Bürgerinitiative Westtangente c/o Baubüro Rheinlaender, Crellestr.43; 10827 Berlin Tel 788 33 96, Fax 781 10 59
Matthias Bauer, Bülowstraße 52, A4, 10783 Berlin, Tel. 215 11 35

19.09.02


An die Abgeordneten in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg


Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere grundsätzliche Kritik am Rahmenvertrag Gleisdreieck ist Ihnen sicherlich bekannt. Wir können sie an dieser Stelle nicht ausführlich wiederholen. Nur soviel: der gültige Flächennutzungplan sieht drei Baufelder mit 11 ha Bauflächen vor. Mit dem Rahmenvertrag werden es fünf Baufelder mit rund 21 ha Bauflächen werden (17 ha im Bereich der VIVICO, 3 ha im Bereich der Post, dazu das Parkhaus Debis mit 1,3 ha). Selbst wenn Sie persönlich dieses Ergebnis akzeptabel finden sollten oder Sie die jahrelange Diskussion leid sind, bitten wir Sie kurz um Ihre Aufmerksamkeit. Denn es gibt auch in diesem Fall zahlreiche Gründe, dem Rahmenvertrag zum jetzigen Zeitpunkt und in der jetzigen Form nicht zuzustimmen:

1. Das Gutachten von Prof. Schäfer zum Thema "planfestgestelltes Bahngelände" liegt inzwischen im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vor und wird dort geprüft. Vor einer Abstimmung über den Rahmenvertrag sollte das Ergebnis dieser Prüfung abgewartet werden, geht es doch darum, die Rechtsposition des Bezirks gegenüber der VIVICO zu verbessern.

2. Die in der Anlage 4 zum Rahmenvertrag genannten Flächenangaben sind teilweise zweifelhaft. So ist die als Parkfläche Ost, die in der Anlage 4 mit "a" bezeichnet wird, nach unserer Rechnung nicht 9,55 ha groß, sondern nur 7,9 ha.
Die Parkfläche West ist in der Anlage 4 mit b) bezeichnet. Die Größe wird mit 6,45 ha angegeben. Diese Zahl stimmt nicht, da hier ein Teil des Tunnelmunds herausgerechnet werden muß. Ökologische Ausgleichsfläche muß einen Mindeststandard an Qualität einhalten. Dies ist nicht der Fall, wenn die Fläche aus ein bißchen Sand auf einer Betonkonstruktion besteht ohne Anschluß an den natürlichen Boden. Nach unserer Rechnung muß deswegen von den 6,45 ha mindestens 1 ha abgezogen werden. Es bleiben also nur 5,45 ha übrig.

3. Das neue Baufeld an der Flottwellstraße ist im Flächennutzungplan als Grün definiert. An dieser Stelle sollte der ökologische Ausgleich zum Potsdamer Platz realisiert werden. In den Planungsempfehlungen (Umweltgutachten Potsdamer Platz) heißt es, daß die über das Bahngelände verlaufende Belüftungsbahn freigehalten werden solle. Die hier vorgesehene Bebauung widerspricht diesen Planungsempfehlungen und dem Sinn des ökologischen Ausgleichs.
Im Notenwechsel von 1994 (eine Art Vorvertrag zwischen Berlin und der Bahn) heißt es unter Punkt 1a) zur Verortung der Ausgleichsflächen " ... darunter eine zusammenhängende Fläche von 8,0 bis 10,0 ha westlich der Bahnbetriebsanlagen auf dem Gelände des Potsdamer Güterbahnhofs, an das Tempelhofer Ufer heranreichend ..." Nun soll es hier nur 5,45 ha Ausgleichsfläche geben. Wenn der Notenwechsel tatsächlich die entscheidende Grundlage für den Rahmenvertrag ist (wie von der Verwaltung immer wieder betont wurde), hätte damit das zusätzliche Baufeld an der Flottwellstraße verhindert werden können.

4. Auf der Veranstaltung am Mittwoch den 11. 9. 02 haben Franz Schulz als Vertreter des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und Herr Künzel als Vertreter der Senatsverwaltung den Rahmenvertrag der Öffentlichkeit teilweise falsch dargestellt. Wir wollen versuchen, im Folgendem die entscheidenden Punkte richtigzustellen:

4.1. Franz Schulz hatte behauptet, daß das Bebauungsplanverfahren Gleisdreieck von Vorne neu begonnen wird. Im Rahmenvertrag (Fassung vom 13. Juni 2002) steht jedoch:
"5.1 Berlin wird unverzüglich nach Abschluß dieses Vertrages das Bebauungsplanverfahren VI-140 unter Berücksichtigung der hier getroffenen Vereinbarungen fortführen. Berlin beabsichtigt, das Verfahren bis zum Abschluss der Trägerbeteiligung weiter zu führen und den Geltungsbereich des Bebauungsplan VI-140 in einzelne Baufelder aufzuteilen...." De facto bedeutet dies, daß das Gesamtkonzept Gleisdreieck ohne Bürgerbeteiligung durchgesetzt werden soll. Bürgerbeteiligung wird es - wenn es nach dem Rahmenvertrag geht - nur bei den Teilbebauungsplänen geben.

4.2. Der Rahmenvertrag sieht zahlreiche Sicherungsmaßnahmen vor für den Fall, daß bei den Teilbebauungsplänen die im Rahmenvertrag ausgehandelten Flächengrößen und die Bebauungsdichte nicht erreicht wird. Wenn in einem Baufeld die vereinbarte Dichte nicht erreicht wird, muß dies an anderer Stelle ausgeglichen werden oder vom Land Berlin mit Geld abgelöst werden. Nur für den umgekehrten Fall gibt es keine Absicherung. Die Hochhausdiskussion, die zur Zeit für den Standort Ladestraße geführt wird, scheint bei der Formulierung des Rahmenvertrag schon vorprogrammiert gewesen zu sein: In Punkt 2.6. des Rahmenvertrags heißt es wörtlich: "2.6. Für den Fall, dass für den Schwechtenpark (h) und die DTM-Fläche (m) auf Grund der derzeitigen Verhandlungen zwischen der DB AG mit den Parteien eine andere Flächenabgrenzung oder eine nach Art oder Maß andere Nutzung vorgesehen wird, bleiben die Nutzungs- und Entwicklungsziele für die übrigen Baufelder (Anlagen 5 und 6) hiervon unberührt...."

4.3. Franz Schulz hat auf der Veranstaltung behauptet, daß die VIVICO, die aufgrund ihrer Bauvorhaben notwendigen Wohnfolgemaßnahmen finanzieren werde. Im Rahmenvertrag heißt es wörtlich dazu:
"8.1 Soweit zusätzliche Wohnflächen gegenüber der zulässigen Bebauung gemäß Anlage 9 hergestellt werden und bei der Aufstellung des jeweiligen Bebauungsplan der Bedarf aufgrund der zusätzlichen Wohnflächen unter Berücksichtigung vorhandener Einrichtungen zu erwarten ist, trägt die VIVICO die Kosten für folgende Wohnfolgeeinrichtungen: 1. Kitaplätze, 2. Grundschulplätze (einschließlich den auf diese anteilig entfallenden Schulsportflächen), 3. öffentliche Kinderspielplätze. ..." Was in Anlage 9 steht, wissen wir leider nicht, dennoch geht aus dieser Textpassage eindeutig hervor, daß die VIVICO nicht für alle Wohnungen, sondern nur für die gegenüber der zulässigen Bebauung zusätzlichen Wohnungen die Wohnfolgeeinrichtungen finanzieren wird.

4.4. Franz Schulz hat auf der Veranstaltung behauptet, daß die Kündigung der Laubenpieper nur dazu diene, daß das Bezirksamt dann Vertragspartner der Laubenpieper werden könne, daß also nicht an die Räumung der Laubenkolonie gedacht werde. Im Rahmenvertrag steht jedoch wörtlich:
"4.4 VIVICO verpflichtet sich, die Pachtverträge für das Kleingartengelände zu kündigen, sofern und sobald die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Ziff. 5 BkleinGG vorliegen, und nach erfolgter Kündigung bis zum 31. 12. 2007 in Abstimmung mit Berlin zu räumen. Berlin trägt die Kosten der mit ihm abgestimmten Räumungsmaßnahmen..."

Fordern Sie von der Verwaltung den Vertrag einschließlich der Anlagen im Original zu lesen, bevor Sie darüber abstimmen.!


Protokoll der Sitzung der Ausschüsse Stadtplanung und Bau und Umwelt und Verkehr im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

am 19.09.2002 um 17 Uhr

protokolliert von der AG Gleisdreieck

zum Rahmenvertrag Gleisdreieck als erstem Tagesordnungspunkt. Drucksache DS 228

Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtplanung und Bau, Herrn Pempel um 17 Uhr

Der Rahmenvertrag über die Flächenaufteilung zwischen dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und der Vivico auf dem Gleisdreieck liegt dem Senat und im Abgeordnetenhaus noch nicht vor und eine Abstimmung darüber sollte nach dem Vorschlag von Herrn Pempel deswegen jetzt noch nicht erfolgen.

Dr. Franz Schulz als zuständiger Baustadtrat schlägt vor, dem zu entsprechen, und begründet dies

1.) mit dem Wunsch nach zeitgleicher und synchroner Beschlußfassung zusammen mit dem Abgeordnetenhaus, um den Rahmenvertrag in die politische Diskussion zu begleiten. Die Vorlagen seien noch nicht mit dem Senator für Stadtentwicklung abgestimmt (Strieder).

2.) Die DB-AG hätte konkrete Pläne vorgelegt, die jedoch ohne die Beteiligung des Bezirksamtes und deren fachlich politischen Einblick erstellt worden seien, und auf einem der Baufelder deutliche Abweichungen vom Rahmenvertrag beinhalten. Dies hätte eine nachhaltige Veränderung des Vorhabens der Bebauung zur Folge. Daraus folgt, daß über den gesamten Rahmenvertrag derzeit keine Abstimmung erfolgen kann.Darüber müsse die Bezirksverordnetenversammlung informiert werden.

Der Ausschußvorsitzende Pempel holt darüber die Stellungnahmen der einzelnen, am Ausschuß beteiligten Parteien ein, die sich äußern wie folgt:

PDS: Zurückstellung der Entscheidung über die Unterzeichnung desRahmenvertrags.

SPD: Zurückziehen wegen Änderungen des Bauvorhabens über den Rahmenplan hinaus. Fordert detailliertere Veranlagung des Rahmenplans und erneute konkretisierte Vorlage.

Grüne: Keine Abstimmung wegen entfallener Geschäftsgrundlage auf Grund der deutlichen Veränderungen auf einem Teilabschnitt des Baufeldes.

CDU: Zurückziehen

FDP: Keine Meinung

Der Ausschußvorsitzende Pempel stellt fest, daß der Ausschuß hiermit beschließt, die Drucksache DS 228 nicht zu behandeln, sondern die Entscheidung darüber zurückzieht, bis auch auf Landesebene Entscheidungen zum Rahmenvertrag Gleisdreieck getroffen worden sind.

Dies wird vollinhaltlich von allen Vertretern der Parteien des Ausschusses für Umwelt und Verkehr bestätigt.

Der Anregung des Ausschußmitgliedes Jügel von der SPD, den Rahmenvertrag als Entscheidungsgrundlage einsehen zu dürfen, entgegnet Dr. Franz Schulz, daß dessen Veröffentlichung besonders der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck gegenüber niemals vorgesehen war.

Da dies in der vorangegangenen öffentlichen Podiumsdiskussion der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck zu einer Argumentation geführt hätte, die den Bezirk gegenüber der Senatsverwaltung auf Kollisionskurs gebracht hätte, was so niemals beabsichtigt war. Verträge dieser Art dürfen in Zukunft nur noch in nichtöffentlichen Sitzungen eingesehen, aber keinesfalls mehr kopiert werden, um die Arbeit der Ausschüsse und die Entscheidungshoheit der Bezirksverordnetenversammlung nicht zu beeinträchtigen.

protokolliert von der AG Gleisdreieck