Aufruf der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck an die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg, der mit der VIVICO ausgehandelten Rahmenvereinbarung nicht zuzustimmen.

1. Juli 2002

 

Sieben Gründe für den Park auf dem Gleisdreieck,
sieben Gründe gegen die "Rahmenvereinbarung" zu stimmen

  1. Jahrhundertchance nutzen
  2. Demokratische Planungskultur oder Tricks mit der 3-ha-Regelung
  3. Die Rechtspositionen klären, die AG Gleisdreieck legt hierzu ein Rechtsgutachten vor
  4. Kostenneutralität als Zauberwort
  5. Fünfundvierzig Million DM intelligent einsetzen
  6. Warum der Rahmenvertrag teilweise Blendwerk ist
  7. Was folgt daraus?

 

1.

Als "eine Jahrhundertchance für Berlin" bezeichnet der Professor für Stadtplanung Harald Bodenschatz (TU Berlin) die Entwicklung des Gleisdreiecks als Park. Der vorliegende Rahmenvertrag jedoch sieht vor, das Bahngelände von allen Rändern her zuzubauen. Der historische Freiraum zwischen den gründerzeitlichen Quartieren von Schöneberg und Tiergarten auf der Westseite und von Kreuzberg auf der Ostseite des Gelände würde aufgegeben. Die AG Gleisdreieck dagegen fordert, daß das gesamte Bahngelände als Park zugänglich gemacht wird. Das Bahngelände ist durch seine eigene Topografie mit künstlichen Aufschüttungen und künstlichen Einschnitten klar von den benachbarten Stadtteilen unterschieden. Diese in 150 Jahren entstandene Zäsur soll als städtebauliche Grenze zwischen Stadt und Landschaft respektiert werden. Dafür sprechen kulturhistorische, stadtklimatische Gründe, dafür spricht die Funktion des Gleisdreiecks als wichtiges Bindeglied eines überregionalen Parknetzes, dafür spricht auch der in der Innenstadt vorhandene Bedarf nach Flächen für Erholung und Freizeit. In dieser Landschaft sind zahlreiche technische und bauliche Denkmäler aus der Eisenbahngeschichte, die berühmte, in mehreren Jahrzehnten gewachsene Vegetation und die aktuelle, moderne Eisenbahn mit der Einfahrt in den Tiergartentunnel zu finden. Die Integration dieser Elemente in einen neuen Park ist eine einmalige Chance, eine Jahrhundertchance.

 

2.

Der Erhalt dieses Freiraums war bisher das offizielle Planungsziel von Bezirk und Land, festgelegt im Flächennutzungsplan, im Planwerk Innenstadt, im Landschaftsprogramm, in den städtebaulichen Verträgen mit den Investoren vom Potsdamer Platz, im 1999 aufgestellten Bebauungsplan des Bezirks. Zur Erinnerung: 1998 wurde der Flächennutzungsplan geändert mit dem Ziel, endlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Park zu schaffen: 11 ha neue Baufläche, der Rest Grün und Sport. Dieses Ergebnis stellte einen Kompromiß dar zwischen den noch viel weiter reichenden Parkplanungen, wie sie für die Bundesgartenschau Anfang der 90er Jahre vorgesehen waren, und den Verwertungswünschen der Bahn. Dieser FNP-Änderung war eine 3jährige Diskussion vorausgegangen, an der die Bahn (damals als Eisenbahn-Immobilienmanagement ) beteiligt war und schließlich zugestimmt hat.
In den Verhandlungen seitdem haben sich die Vertreter des Land und des Bezirks auf Druck der VIVICO jedoch immer weiter von dem 1998 erreichten Kompromiß und den eigenen Vorstellungen entfernt. Statt drei Bauflächen sind nun fünf Bauflächen vorgesehen, statt 11 ha Baufläche sollen es nun 21 ha werden. Zwei der Flächen sind laut Flächennutzungsplan als Grünflächen vorgesehen. Angeblich soll die Entwicklung von Bauflächen aus Grünflächen mit der sogenannten 3-ha-Regelung möglich sein. Dieses Vorgehen bedeutet nicht nur eine Täuschung der Bürger, die sich von 1995 bis 1998 an der Diskussion um den FNP beteiligt haben, sondern auch einen Rechtsbruch: "Aus Frei- und Grünflächen können grundsätzlich keine Baugebiete und andere bauliche Nutzungen entwickelt werden ..." heißt es auf Seite 1270 in "Richtlinien zum Darstellungsumfang sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin" im Amtsblatt von Berlin (29. März 2001). Der vollständige Text des Amtsblatt kann auf unserer Website www.berlin-gleisdreieck.de gelesen werden.

 

3.

Die Verhandlungsführer für das Land Berlin und den Bezirk haben ihre eigene Rechtsposition nicht ausreichend geprüft und sich von der VIVICO erpressen lassen. Die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck hat ein Rechtsgutachten erarbeiten lassen. Das Gutachten liegt dem Bezirk seit Mitte Mai vor. Der Autor des Gutachtens, Prof. Schäfer von der TU Berlin, kommt zu folgenden Ergebnissen:
· Der Bezirk selbst kann die Entlassung der Flächen aus der Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt beantragen, wenn das Gelände offensichtlich nicht mehr für Bahnzwecke benötigt wird. Die kommunale Planungshoheit über das Bahngelände wird hergestellt, ohne daß die VIVICO zuvor Bedingungen für diesen Schritt festlegen kann.
· Damit wird der VIVICO ein entscheidendes Druckmittel aus der Hand genommen. Sie ist nicht länger als ein Träger öffentlicher Belange, sondern wie ein privater Investor zu behandeln. Dessen Verwertungswünsche müssen natürlich in die Abwägung einfließen, was jedoch bei der Entwicklung des Flächennutzungsplan von 1995 bis 1998 und der Aufstellung des B-Plan VI-140 im Jahre 1999 in ausreichendem Maße geschehen ist.
· Der Bezirk kann die Arbeit an dem seit 1999 auf Eis gelegten B-Plan wieder aufnehmen, und dabei an den ursprünglichen Planungszielen festhalten. Die darin vorgesehene Aufteilung der Flächen (11 ha neue Bauflächen) stellt einen ausgewogenen Kompromiß dar zwischen den verschiedenen Interessen.

 

4.

Kostenneutralität ist das Zauberwort, mit dem die Rahmenvereinbarung von den Verhandlungsführern als die einzig mögliche Lösung präsentiert wird. Die dieser Kostenneutralität zugrunde liegende Wirtschaftlichkeitsberechnung wird von uns angezweifelt. Die 3 ha an der Flottwellstraße kosten 40 €/m², wenn sie als Grünfläche, 1000 €/m², wenn sie als Bauflächen gesehen werden. Bei 3 ha macht der Unterschied 1,2 Mio. € zu 30 Mio. €. Dieser Wertzuwachs wird durch die politische Entscheidung für Bauflächen statt Grünflächen bewirkt. Eine Stadt, die pleite ist, macht hier Geschenke in Millionenhöhe und nennt das "Kostenneutralität".

 

5.

Auch wir sind angesichts der Haushaltslage für eine sparsame Lösung: 45 Mio. DM stehen für den Park zur Verfügung, bezahlt von den Investoren des Potsdamer Platz. Bisher ist geplant, von den 45 Mio. DM knapp 13 Mio. DM für den Erwerb von 16 ha Park und 9 Mio. für die Fußgängerbrücke über den Landwehrkanal zur Grünfläche "Prachtgleis" zu verwenden. Der Rest von 23 Mio. DM soll für die Gestaltung des Parks verwendet werden. Unser Vorschlag: Verwendung weiterer Mittel aus diesem Topf für den Erwerb der zusätzlichen Flächen, z. B. für die Flächen an der Flottwellstraße. Die finanzielle Lücke bei der Gestaltung des Parks kann ausgeglichen werden durch Verbindung mit ABM- und Ausbildungsprojekten bei der Herstellung der Parkanlagen.

 

6.

Der vorliegende "städtebauliche Strukturplan", auf dem die Ergebnisse des Rahmenvertrag visualisiert werden, ist teilweise Blendwerk. Ein paar Beispiele:

  • Das Prachtgleis ist ein knapp 90 m breiter, 300 m langer Freiraum vom Landwehrkanal bis zum Potsdamer Platz begrenzt von den Gebäuden von Debis auf der Westseite und ABB auf der Ostseite. Dieser Freiraum wird als nur 25 m breiter Grünstreifen dargestellt, damit dem Betrachter die Engstelle zwischen Parkhaus Debis und der neuen Bebauung an der Flottwellstraße nicht auffällt.
  • Die Parkfläche West mit 6,5 ha besteht zum überwiegenden Teil aus der nicht überbaubaren Einfahrt zum Eisenbahntunnel. Das mindeste wäre gewesen, hier die mehrere Meter aus dem Boden ragende Betonrampeüber der Tunneleinfahrt und die beiden Rettungsplätze abzuziehen.
  • Die Gleisinseln nördlich des Yorckdreieck werden als 4,4 ha Grünfläche dargestellt. Wenn jedoch die S 21 realisiert wird, bleibt hiervon - in viele Einzelflächen aufgesplittet - höchstens noch die Hälfte übrig und ein Teil davon ist schon als Ausgleichsfläche für die Tunnel festgesetzt worden. (siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan zu den Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich)
  • Parkfläche Ost. Die Zahl von 15,2 ha hört sich viel an. Sie kommt aber auf folgende Art und Weise zustande: das südliche Ende der Ladestraße (ca. 0,8 ha), die wir unbedingt erhalten wollen, ist auf dem Papier schon abgerissen. Das Wäldchen (ca. 3 ha), das schon dem Bezirk gehört, und der Restreifen zwischen Wäldchen und neuer Fernbahnlinie (ca. 1,7 ha), den die Bahn kaum anders hätte verwenden können, werden mitgezählt. Zieht man diese Flächen ab, bleiben nur knapp 10 ha übrig.
  • Und warum eigentlich werden Bauflächen nicht rot dargestellt sondern fast weiß ?
  • Für den Fall, daß bei den späteren Teilbebauungsplänen die jetzt vorgeschlagenen GFZ-Werte nicht erreicht werden, sieht die Rahmenvereinbarung vor, daß die VIVICO an anderer Stelle entschädigt wird. Dadurch wird noch mal deutlich, daß es hier nicht um ein städtebauliches Konzept für das Gleisdreieck, sondern nur um das Erfüllen von rein fiskalischen Interessen geht.

7.

Eine Beschlußfassung der Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg mit der Zielrichtung, den jetzt erreichten Verhandlungsstand abzusegnen, hätte fatale Auswirkungen. Die eigenen, planerischen Zielvorstellungen der Kommune, festgelegt in zahlreichen Planwerken (FDP, Landschafts-Programm, Planwerk Innenstadt, B-Plan VI 140) würden aufgegeben. Das jahrelange Engagement von Bürgern, Bürgerinitiativen, Naturschutzverbänden für den Park und ihre Beteiligung an der Entwicklung der genannten Planwerke würde im Nachhinein entwertet.

Die Forderungen der AG Gleisdreieck:

  • ·Der Bezirk soll anhand des von der AG Gleisdreieck vorgelegten Gutachtens seine Rechtsposition überprüfen und den B-Plan VI-140 weiterbetreiben.
  • Demokratische Planungskultur setzt voraus, daß Entscheidungen von dieser Tragweite nicht ohne öffentliche Beteiligung durchgeboxt werden. Wir fordern eine öffentliche Veranstaltung, auf der die Verhandlungsprozesse transparent gemacht werden.
  • Die im Baugesetzbuch vorgesehenen Mindeststandards für Bürgerbeteiligung müssen eingehalten werden. Der Flächennutzungsplan darf nicht mittels der 3-Ha-Regelung ausgehebelt werden.