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An den
Regierenden Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei -
Herrn Leitenden Senatsrat
Dietrich Hinkefuß
Berliner Rathaus
10173 Berlin
Geplanter Erwerb von Teilflächen auf dem Potsdamer
und dem Anhalter Güterbahnhof (Gleisdreieck)
Ihr Zeichen: I DV vom 03./16.03.1994
Sehr geehrter Herr Hinkefuß,
wir nehmen Bezug auf unser Gespräch am 02.03.1994,
unser Telefonat vom 23.03.1994 und Ihre Schreiben vom 03.03.1994 bzw.
vom 21.03.1994 und erklären hiermit auch namens der DB AG die Zustimmung
zu der zwischen dem Land Berlin, den Bundeseisenbahnvermögen und
der DB AG verhandelten folgenden Übereinkunft:
1. Das Bundeseisenbahnvermögen stellt dem Land Berlin in Aussicht,
Flächen von insgesamt 16 ha Größe zum Zwecke der Herstellung
einer öffentlichen Parkanlage zur Kompensation der bau- und planungsbedingten
Eingriffe am Potsdamer Platz/Leipziger Platz zu übereignen,
a) darunter eine zusammenhängend Fläche von 8,0 bis 10,0
ha westlich der Bahnbetriebsanlagen auf dem Gelände des Potsdamer
Güterbahnhofs, an das Tempelhofer Ufer heranreichend,
b) die verbleibende Fläche bis 16 ha östlich der Bahnbetriebsanlagen
beiderseits des Flurstücks 3087 und unmittelbar an dieses anschließend
auf dem Gelände des Anhalter Güterbahnhofs, so daß
diese Fläche mit dem sogenannten Wäldchen zusammen eine
Grünfläche ergibt, die sich zur Anlegung eines Stadtteilparks
eignet. Die in Aussicht genommen Parkfläche soll im wesentlichen
südlich des Geländes des Museums für Verkehr und Technik
liegen.
2. Bei der späteren Ermittlung des Kaufpreises dieser zu übereignenden
Flächen werden diese als marktfähiges Nichtbauland - gegenwärtiger
Verkehrswert 80,00 DM/m bewertet.
Sollte auf diesen Flächen - ggf. auch nur auf Teilen dieser Flächen
- innerhalb von 25 Jahren nach Austausch dieser Noten eine Bebauung
zugelassen werden, so hat Berlin die Differenz zwischen dem gezahlten
Kaufpreis und dem bei Zulassung der Bebauung maßgebenden Verkehrswert
an das Bundeseisenbahnvermögen oder dessen Rechtsnachfolger nachzuzahlen.
Dieser Nachzahlungsbetrag ist innerhalb von 6 Wochen nach Eintreten
der Bebauungsmöglichkeit fällig und zahlbar; ab Fälligkeit
ist der Nachzahlungsbetrag mit 3 v. H. über dem jeweiligen Diskontsatz
der Bundesbank zu verzinsen.
3. Das Land Berlin stellt der Bahn in Aussicht, daß auf der übrigen
planfestgestellten Eisenbahnfläche auf dem Potsdamer und dem Anhalter
Güterbahnhof, soweit diese nicht für Bahnbetriebsanlagen benötigt
wird - nach Entlassung aus der Planfestellung in noch festzulegendem
Umfang Baurecht geschaffen wird. In dem in diesem Zusammenhang durchzuführendem
Bebauungsplanverfahren wird eine Begrünung der lnselfläche
zwischen den Gleisanlagen (gelegen in Verlängerung der Hornstraße)
in der planerischen Abwägung - insbesondere hinsichtlich der Ausgleichsverpflichtung
für Eingriffe In Natur und Landschaft zu berücksichtigen sein.
4. Die Realisierung dieser Absichtserklärung ist nach Herstellung
des Einvernehmens über die beiderseitigen Zielvorstellungen für
den Zeitpunkt beabsichtigt, zu dem die Baulogistik die für die
Grünanlage vorgesehenen Teilflächen nicht mehr benötigt.
Mit der Herstellung des Einvernehmens muß die Bahn diese Flächen
aus der Planfeststellung entlassen.
Wir sind sehr erfreut darüber, daß wir mit
dieser Übereinkunft ein bisher zwischen uns kontrovers diskutiertes
Thema zu einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Abschluß
und gleichzeitig zu einer stadtverträglichen Lösung bringen
konnten. Aus unserer Sicht wäre es sehr zu begrüßen, wenn
wir uns nunmehr in ähnlich konstruktiver Weise um die Lösung
der anderen, die Bahngrundstücke in Berlin betreffenden Diskussionspunkte
bemühen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
ppa. Remmert ppa. Haase
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