28. 09. 2005

Pressemitteilung der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck zum Abschluss des Rahmenvertrags zwischen Land Berlin und VIVICO

Mit dem Abschluss des Rahmenvertrags Gleisdreieck wird eine jahrlange Blockade überwunden. Zahlreiche Initiativen mit Park-Projekten sitzen schon in den Startlöchern: interkulturelle Gärten, Spiel und Erlebnis-Park für Kinder, Bienengarten, Solarcafé, Hochzeitsgarten, Naturlehrpfade, Kräutergärten, Schulgärten, Sport und vieles mehr. Wird auch nur ein Teil der jetzt angedachten Projekte verwirklicht, wird das Gleisdreieck eine Landschaft mit zahlreichen Attraktionen. Für den Park gibt es nun erstmals auch zeitlich eine konkrete Perspektive.

Der Preis, den das Land Berlin für den Abschluss des Vertrages bezahlt, ist jedoch hoch:

  • Der Vertrag sieht vier Bauflächen vor, die teilweise auf Flächen liegen, die im Flächennutzungsplan als Grün festgelegt sind. Wäre dem Deutschen Technikmuseum nicht der englische Sponsor zur Hilfe gekommen, wären es sogar fünf Bauflächen.
  • Das Berlin lässt ein Essential seiner eigenen Planung fallen: das Freihalten der Frischluftschneise zwischen dem Tiergarten und dem südlichen Stadtrand wird aufgegeben, indem auf dem Potsdamer Güterbahnhof neue Bauflächen zugelassen werden, die sogenannte „Flottwellpromenade“. Ursprünglich sollte an dieser Stelle der ökologische Ausgleich für die Bauten am Potsdamer Platz geschaffen werden. Nun droht hier die Fortsetzung des Potsdamer Platzes mit weiteren Bürotürmen.
  • Berlin schenkt der VIVICO 13 Mio. Euro. Das ist der durch den Rahmenvertrag geschaffene Wertzuwachs für das Baufeld Flottwellstraße. Im Notenwechsel (Vertrag zwischen Berlin und der Bahn von 1994 auf unserer Website nachzulesen) ist vorgesehen, dass das Land Berlin westlich der Bahnbetriebsanlage 8-10 ha zur Anlage der Ausgleichsfläche erwirbt zum Preis 80 DM/m². Der aktuelle Rahmenvertrag sieht jedoch nur 4 ha Ausgleichsfläche westlich der Bahn vor. Dafür aber das Baufeld „Flottwellpromenade“ dessen Wert auf 530 Euro/m² (Zahlen aus der Beschlußvorlage Hauptausschuss Abgeordnetenhaus) geschätzt wird.
  • Berlin hat ohne Gegenleistung die neuen Bauflächen zugelassen. Denn die verhandelten Freiflächen gliedern sich folgendermaßen auf
    • 16 ha Ausgleichfläche (für Bebauung Potsdamer und Leipziger Platz), davon 4 ha auf dem Potsdamer Güterbahnhof und 12 ha auf dem Anhalter Güterbahnhof, vereinbart im Notenwechsel von 1994.
    • 4 ha Ausgleichsflächen auf den Gleisinseln zwischen Fernbahn, S-Bahnlinien und der zukünftigen Regionalbahn nach Potsdam. Diese Ausgleichflächen waren ebenfalls schon im Notenwechsel von 1994 vorgesehen.
    • 1,1 ha auf dem Tunnelmund, die Berlin für 57,65 Euro, insgesamt also für über 600.000 Euro erwirbt. Dies ist ein weiteres Geschenk an die VIVICO. Denn diese angeblich bebaubare Fläche ist nicht bebaubar. Sie enthält die bis 4 m aus dem Boden ragend Rampe der Tunneleinfahrt, eine Rettungsplatz, sowie Treppen- und Lüftungsanlagen des Eisenbahntunnels.
    • 1,7 ha Ausgleichsfläche für die Bauten der VIVICO, ebenfalls auf der nicht bebaubaren Einfahrt des Eisenbahntunnels.
    • 4,1 ha im südlichen Bereich des Potsdamer Güterbahnhofs, im Bereich der Kleingartenkolonie, die durch einen Grundstückstausch (Yorckdreieck) erworben werden.
    • 3,3 ha Wäldchen auf dem Anhalter Güterbahnhof, die das Land Berlin schon 1988 von der Reichsbahn (damals noch DDR) erworben hat.
  • Die Festlegungen des Rahmenvertrages widersprechen dem gültigen Flächennutzungsplan und dem vom Bezirk im Jahre 1999 aufgestellten Bebauungsplan. Eine Änderung diese Pläne ist eigentlich nur mit Bürgerbeteiligung möglich, die hier jedoch eingespart werden soll. Bürgerbeteilung ist erst wieder vorgesehen bei den Einzelbebauungsplänen, allerdings mit einer gewichtigen Einschränkung. Im Rahmenvertrag hat sich Berlin verpflichtet, der VIVICO Entschädigung zu leisten, wenn die Einzelbebauungspläne eine geringere bauliche Ausnutzung ergeben. Ob unter diesen Umständen Eingaben von Anwohnern oder Naturschutzverbänden berücksichtigt werden können, ist völlig unklar. Durch dieses Vorgehen werden fundamentale demokratische Standards des Baugesetzbuches missachtet.

Fazit:

Die einzig erkennbare Gegenleistung der VIVICO im Rahmenvertrag, besteht darin, dass sie überhaupt den Vertrag abschließt und Berlin nicht länger warten lässt. Schließlich liegt das Geld für den Park schon seit Mitte der 90er Jahre bereit, bis zum Jahr 2000 (!) sollten mit diesem Geld die Ausgleichflächen für den Potsdamer Platz realisiert werden.

Die im Rahmenvertrag vorgesehen Bauflächen machen die Realisierung des Parks kompliziert: auf dem Anhalter Güterbahnhof ist eine räumlich großzügige Konstellation erreicht worden, es gibt die in Jahrzehnten gewachsene Natur und das Riesenrad auf der Ladestraße wurde verhindert. Allerdings wird das neue Baufeld Yorck/Möckernstraße mit seiner ca. 350 m langen Bauflucht eine große Herausforderung für die Parkplaner sein.

Auf der Westseite wird es schwieriger: Durch die Baufläche bleibt in Nordsüdrichtung nur noch ein schmaler Streifen. Dort, wo der Übergang über den Landwehrkanal zum Potsdamer Platz stattfinden soll, ist der Streifen kaum mehr als 30 m breit. Im Süden des Potsdamer Güterbahnhofs soll die vorhandene Laubenkolonie für die Anlage von Sportflächen gekündigt werden. Mit dem Abräumen und Abholzen von Gärten zu beginnen, ist kein gutes Omen für den zukünftigen Park.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bauer

 

Hintergrundmaterial: